Tristan
Mitglieder des Vereins Tristan können natürliche und juristische Personen sein,
welche Ziel und Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind.
Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern, sowie Gönnern.
Aufnahmegesuche sind schriftlich, bezw. über untenstehendes Anmeldeformular
an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet
der Vorstand mit Dreiviertel-Mehrheit.
Als Gönner-Mitglieder werden Einzelpersonen oder Firmen bezeichnet,
die einen freiwilligen, nach oben unbegrenzten Beitrag von mindestens Fr. 400 leisten.
Die Mitglieder kommen in den Genuss von Generalversammlungen,
die in gediegenen Lokalen abgehalten werden. Jedes Mitglied hat das Recht,
sich zu den aktuellen Projekten zu äussern, falls es etwas zu sagen hat.
Ferner haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich je nach ihren Kompetenzen
in den entsprechenden Projekten zu involvieren.
Der Mitgliedschafts-Beitrag beträgt Fr. 100 pro Jahr.
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30.12.04
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